Informationen gemäß Richtlinie (EU) 2023/1791l Artikel 6 (5), Inventar (Stand 11. Oktober 2025)
Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden, eine aktive Vorbildrolle beim Energiesparen einzunehmen. Dazu müssen alle beheizten bzw. gekühlten Gemeindegebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche in einem Gebäude-Inventar erfasst und veröffentlicht werden. Das Inventar enthält Informationen zu den Gebäuden, deren Energieverbrauch sowie die gültigen Energieausweise. Es dient als Grundlage, um Energieeinsparungen und Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen und umzusetzen.
Gebäudeinventar
Energieausweis_Rathaus Weyer
Energieausweis_VS Weyer
Energieausweis_Dienstleistungszentrum Weyer
Energieausweis_KiGa
Energieausweis_Schloss Weyer
Energieausweis_Anger 32
Energieausweis_Kleinreifling 178
Energieausweis_Kleinreifling 152
Energieausweis_Kleinreifling 153
Energieausweis_VS_KIGA_Kleinreifling
Energieausweis_Mittelschule
Energieausweis_Dorfzentrum Kleinreifling