Gebäudeinventar

Informationen gemäß Richtlinie (EU) 2023/1791l Artikel 6 (5), Inventar (Stand 11. Oktober 2025)

Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden, eine aktive Vorbildrolle beim Energiesparen einzunehmen. Dazu müssen alle beheizten bzw. gekühlten Gemeindegebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche in einem Gebäude-Inventar erfasst und veröffentlicht werden. Das Inventar enthält Informationen zu den Gebäuden, deren Energieverbrauch sowie die gültigen Energieausweise. Es dient als Grundlage, um Energieeinsparungen und Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen und umzusetzen.


Gebäudeinventar

Energieausweis_Rathaus Weyer

Energieausweis_VS Weyer

Energieausweis_Dienstleistungszentrum Weyer

Energieausweis_KiGa

Energieausweis_Schloss Weyer

Energieausweis_Anger 32

Energieausweis_Kleinreifling 178

Energieausweis_Kleinreifling 152

Energieausweis_Kleinreifling 153

Energieausweis_VS_KIGA_Kleinreifling

Energieausweis_Mittelschule

Energieausweis_Dorfzentrum Kleinreifling