Gebäudeinventar

Informationen gemäß Richtlinie (EU) 2023/1791l Artikel 6 (5), Inventar (Stand 11. Oktober 2025)

Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden, eine aktive Vorbildrolle beim Energiesparen einzunehmen. Dazu müssen alle beheizten bzw. gekühlten Gemeindegebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche in einem Gebäude-Inventar erfasst und veröffentlicht werden. Das Inventar enthält Informationen zu den Gebäuden, deren Energieverbrauch sowie die gültigen Energieausweise. Es dient als Grundlage, um Energieeinsparungen und Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen und umzusetzen.


Gebäudeinventar

Die noch ausstehenden Energieausweise werden in den kommenden Wochen ergänzt.