Information zu Vereinsförderungen

Information zu Vereinsförderungen

Die Marktgemeinde Weyer erinnert alle Vereine, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, um eine allgemeine Vereinsförderung anzusuchen. Solche Subventionsansuchen können jährlich bis zum 31. Dezember unaufgefordert, mit den notwendigen Rechnungsbeilagen, der Gemeinde vorgelegt werden. Die Unterstützung durch die Gemeinde erfolgt immer im Nachhinein - das bedeutet zum Beispiel, dass Ansuchen für das Jahr 2024 erst im 1. Halbjahr 2025 von den Gemeindegremien behandelt und gewährte Subventionen ausbezahlt werden.

 

Sollten Vorhaben geplant sein, welche nach ihrer Höhe und ihres Umfangs nach für den Verein außergewöhnlich sind, kann ein gesondertes Ansuchen an die Gemeinde gestellt werden. Diesem Ansuchen sind ein detaillierter Finanzierungsplan und eine Projektbeschreibung beizufügen. Ebenfalls sind bereits vorhandene Angebote, Kostenschätzungen, etc. vorzulegen.

 

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass eine Gewährung von Förderungsmitteln auf Basis der vorhandenen finanziellen Mittel erfolgt. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.