Information zur Gebührenbremse

Information zur Gebührenbremse

Information zur Gebührenbremse

 

Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (§ 16 Abs. 1 Z 15 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016) für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr im Jahr 2024.

Die Marktgemeinde Weyer erhielt im Zuge dieser Gebührenbremse eine Auszahlung in der Höhe von € 67.816,00. Dieser Betrag ist an die Gebührenpflichtigen zu verteilen und im Rahmen der Abgabenvorschreibung für das 3. Quartal 2024 als Gutschriftsbetrag auszuweisen.

In der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2024 wurde die Verteilung auf die Gemeindebürger wie folgt beschlossen.

Um einen möglichst großen Kreis an Gebührenpflichtigen zu erreichen und eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten, wird der Zuschussbetrag bei der Abfallgrundgebühr je Haushalt berücksichtigt. Es erhält jeder Haushalt, der zum Stichtag 01.06.2024 die Grundgebühr Abfallabfuhr zu leisten hat, einen Betrag von € 30,59.