Neue Sachkundenachweispflicht für Tierhalter

KI generiert - Symbolbild

Mit 1. Juli 2026 ist aufgrund der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) der verpflichtende Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln in Kraft getreten. 

Der Sachkundenachweis vor der Anschaffung zu absolvieren. 

Zusätzlich müssen Hundehalter:innen innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung einen zweistündigen Praxisnachweis erbringen.

Weitere Informationen finden Sie unter: tierwissen.at