Das Familienreferat des Landes Oö. informiert über die neuen Richtlinien zur Oö. Schulveranstaltungshilfe. Diese gelten ab dem aktuellen Schuljahr 2023/2024 wie folgt.
- Der Förderbetrag pro Schulveranstaltungstag wurde um EUR 5,00 - von EUR 25,00 auf EUR 30,00 - und damit um 20 % erhöht.
- Der Sockelbetrag zur Einkommensberechnung wurde von EUR 1.200,00 auf EUR 1.400,00 und damit um 17 % angehoben.
- Wegfall der Voraussetzungen der Nächtigung außerhalb des Schulstandortes.
Die Schulveranstaltungshilfe kann für mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse und Landschulwochen einer allgemeinbildender Pflichtschule oder einer Landwirtschaftlichen Fachschule beantragt werden. Es reichen vier Schulveranstaltungstage außerhalb des Schulstandortes aus, egal, ob vier Tage von einem oder mehreren Kindern gezählt werden. Die Höhe des Zuschusses nimmt auf die Dauer der Schulveranstaltung Rücksicht und beträgt bei fünf- und mehrtägigen Aufenthalten EUR 150,00 (bisher EUR 125,00), bei vier-tägigen Schulveranstaltungen EUR 120,00 (bisher EUR 100,00) und bei drei- und zwei-tägigen Ausflügen EUR 90,00 bzw. EUR 60,00 (bisher EUR 75,00 bzw. EUR 50,00).
Weitere Informationen und das Online-Antragsformular finden Sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm
Aufgrund der Digitalisierungsstrategie des Landes Oberösterreich wird ersucht, die Anträge ausschließlich online zu stellen.
Richtlinien zur Landesförderung(249 KB) - .PDF