Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person („Vertrauensperson“) erledigen lassen. Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln.
Das ist transparent und sicher, weil eindeutig erkennbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war, und außerdem jederzeit widerrufbar.
Mit der unentgeltlichen Vertretung kann eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie z.B. Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung. Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline
Formular für unentgeltliche Vertretung