Handy-Signatur

Per Mausklick können Sie schon heute rund um die Uhr und sieben Tage die Woche Amtswege komfortabel von zu Hause aus erledigen, und das noch dazu kostenlos!


Vom virtuellen Besuch beim Finanzamt (FinanzOnline) bis zum Online-Stipendium, von der Beantragung einer Strafregisterbescheinigung oder einer Meldebestätigung bis zur Unterstützung von Volksbegehren und Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst, spannt sich ein breiter Bogen an Diensten, die Ihnen Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten ersparen können.

Damit Sie diese Services sicher über das Internet nutzen können, muss Ihre Identität auch in der elektronischen Welt eindeutig nachweisbar sein. Dafür benötigen Sie einen digitalen Ausweis – die Handy-Signatur. Mit der Handy-Signatur können Sie sich nicht nur im Internet ausweisen – Sie können Ihre Anträge gleich direkt mittels Handy rechtsgültig elektronisch unterschreiben.

Anwendungsmöglichkeitenbka - handy signatur - 20110721 - button m web

Eine vollständige Anwendungsübersicht finden sie online unter http://www.buergerkarte.at/anwendungen-handy.html


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Beantragung der Handy-Signatur ist die Vollendung des 14. Lebensjahres und die Eintragung ins Zentrale Melderegister ZMR.

Aktivierung

Aktivieren Sie die Handy-Signatur bequem am Gemeindeamt. Sie benötigen dazu

  1. Einen Termin bei einem unserer Registration-Officers (Kontakt am Seitenende).
  2. Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, am besten ihren Reisepass oder Führerschein. Dieser muss auf den im ZMR eingetragenen Namen lauten (Achtung z.B. bei Namenswechsel anässlich Heirat).
  3. Ein eigenes Handy oder Smartphone.

Alle sonstigen Aktivierungsmöglichkeiten finden Sie auf http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html

Wie funktioniert die Signatur

Bei Verwendung der Handy Signatur wird – analog zu E-Banking Lösungen der Banken – nach erfolgter Eingabe der Handynummer und einem Passwort ein Einmalcode in einem SMS übermittelt. Die Eingabe dieses Einmalcodes (TAN= Transaktionsnummer) in der jeweiligen Anwendung löst die qualifizierte elektronische Signatur aus. Die qualifizierte Signatur ist gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift nicht nur bei elektronischen Amtswegen, sondern auch in der Privatwirtschaft etwa beim elektronischen Unterzeichnen von Verträgen. Ein weitere Möglichkeit die Handy-Signatur zu nutzen, ist der Empfang der TAN mittels Handy-Signatur App. Weitere Informationen zur App stehen unter http://app-info.handy-signatur.at zur Verfügung.

Kosten

Es fallen der BenutzerIn für Aktivierung und Nutzung der Handy-Signatur keine Kosten an.

Registration-Officers

Zuständig