Kindergartengebühr

Lt. OÖ Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2009 ist für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat, die in Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, ab September 2009 der Besuch des Kindergartens und der Krabbelstube bis zum Erreichen der Schulpflicht beitragsfrei!
 
Die Elternbeiträge entfallen NICHT:
- für Kinder, die jünger sind als 30 Monate
- für Volksschulkinder in alterserweiterten Kindergartengruppen (ausgenommen Kinder, die gem. § 15      Schulpflichtgesetz vom Schulbesuch befreit sind und ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen)
- für Kinder, die Horte besuchen
- für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen.

Das Mittagessen sowie der Beitrag zur Kindergartenbus-Begleitperson sind hiervon jedoch ausgenommen und bleiben weiterhin kostenpflichtig!
 
Weiters definiert die OÖ Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2009 den regelmäßigen Besuch mit mindestens 3 Tagen wöchentlich zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Kindergartens.
 
Für alle Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, die in Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, besteht lt. OÖ Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2009 ab 1. September 2009 bis zum Schuleintritt eine allgemeine Kindergartenpflicht.
 
- Der Besuch an 5 Wochentagen und insgesamt 20 Wochenstunden ist für kindergartenpflichtige Kinder gesetzlich vorgeschrieben und zur Erfüllung des Bildungsauftrages erforderlich!
 
- Die Erfüllung der Kindergartenpflicht ist auch in einer bewilligten Sonderform gem. § 23 des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes (Sonderformen oder Pilotprojekte mit Bewilligung der Landesregierung) möglich, wenn die gleichen pädagogischen Standards wie in Kindergärten nach dem OÖ Kinderbetreuungsgesetz eingehalten werden.
 
- Kinder, die gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76, vom Schulbesuch befreit sind, können ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
 
Kindergartentransportbegleitung: € 5,50 pro Kind/Woche

Materialbeitrag: € 6,00 pro Kind/Monat

Essensbeitrag: € 3,20 pro Essen