Kommunalsteuer

Zuständig

3 % der Bemessungsgrundlage

Die Kommunalsteuer ist bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten. Die Jahressteuererklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres via Finanz-Online an die Gemeinde zu übermitteln. Die Gemeindekennziffer der Marktgemeinde Weyer ist 41522.