Krabbelstube im Kindergarten Weyer

Die Berechnung des monatlichen Krabbelstuben-Elternbeitrages erfolgt lt. OÖ Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung 2008 und der jährlichen Indexanpassung für das Kindergartenjahr 2019/2020 wie folgt: 

- Der monatliche Mindestbeitrag beträgt für Kinder unter 2,5 Jahren 50,00 Euro.
 
- Wird das Familieneinkommen nicht bekanntgegeben, ist der monatliche Höchstbeitrag von 183,00 Euro für halbtägige Betreuung bzw. 243,00 Euro für ganztägige Betreuung zu bezahlen.
 
- Der monatliche Elternbeitrag beträgt 3,6 % des monatlichen Brutto-Familieneinkommens für eine halbtägige Betreuung (7.30 Uhr bis 13.00 Uhr).
 
Das monatliche Brutto-Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten und allfälligen Einkünften des Kindes (zB Waisenrente) zusammen.
 
Dazu zählen insbesondere auch Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Studienbeihilfe, Wochengeld, Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen, AMFG-Beihilfen, Krankengeld, Unterhaltsleistungen für die Eltern und das Kind, Zivildiener-/Wehr-pflichtigenentgelt und Sozialhilfe sowie sonstige Einkünfte (zB Vermietung oder Verpachtung).
 
Unterhaltsleistungen an haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen abzuziehen.
 
Nicht zum Einkommen zählen Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
 
- Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb werden 75 % der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde gelegt werden, zur Berechnung des Elternbeitrages herangezogen. Bei Erreichung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage ist der Einkommenssteuerbescheid als Berechnungsbasis heranzuziehen.
 
- Je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem Kind im Haushalt sind 200 Euro vom Brutto-Familieneinkommen abzuziehen.
 

- Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine kostenpflichtige Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das 2. Kind ein Abschlag von 50 %, für jedes weitere Kind ein Abschlag von 100 % abzuziehen.
 
- Der Beitrag für das Mittagessen beträgt 3,20 Transportbegleitperson beträgt  5,50 Euro pro Kind/Woche.

- Materialbeitrag: 6,00 Euro pro Kind/Monat
 
Der monatliche Elternbeitrag reduziert sich, wenn ein Kind die Krabbelstube wegen Krankheit durchgehend mind. 2 Wochen während eines Monats nicht besuchen kann. In allen übrigen Fällen ist der volle Elternbeitrag zu entrichten.
 
Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils bis zum 15. des darauffolgenden Monats zu entrichten.